Youtube gegen Gema – Ansichten

Die Darstellung bzw. die Form in der Ãœberschriften ist natürlich auch ein Verkaufsargument – für jede Zeitung und auch deren digitaler Ableger.
Aber irgendwie passt das nie so bei der gleichen Meldung bei unterschiedlichen Ausgaben.Im Falle des Urteils zum Youtube/GEMA-Verfahren nicht so recht zusammen. Löschen, sperren, behalten?!
Je nach dem, wo man sich erkundigt, erhält man unterschiedliche Eindrücke. Was ist nun hier passiert – oder auch nicht? Darf nun alles behalten werden, gibt es mehr als zwölf Löschungen – ach nee, geht eh in die nächste Instanz. Ganz schön verwirrend. Wie auch die Änderungen der Ãœberschriften (1, 2, 3, 4).
Wer da nun wie verloren, oder gewonnen hat und wie es weiter geht, sehen wir dann in der nächsten Instanz. Die Ãœberschriften jedenfalls sind – durchgefallen.
Bleiben wir gespannt …

GEMA gegen Youtube